Oberstudienrätin/Oberstudienrat bzw. Rektorin/Rektor an einer Gesamtschule zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben | Otto-Hahn-Schule


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Oberstudienrätin/Oberstudienrat bzw. Rektorin/Rektor an einer Gesamtschule zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben Otto-Hahn-Schule

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Ihre Aufgaben

  • Leitung der vielfältigen Konferenzen (Zeugniskonferenzen, Klassenkonferenzen, Teamkonferenzen, Regelungsausschüsse, Widerspruchskonferenzen)
- Planung und Umsetzung von Abschlussprüfungen im Hauptschul- und Realschulzweig sowie Vorsitz in den Abschlussprüfungen (Präsentations- und Projektprüfungen)
  • Organisation von Nachprüfungen und Vorsitz in den Prüfungen
- Führung von Beratungs- und dienstlichen Gesprächen mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern
  • Stufenbezogene Organisation und Durchführung von Schulaufnahmeverfahren und Übergängen (aus den Intensivklassen, bei Schulwechsel und Schulzweigwechsel)
- Planung, Organisation und Durchführung der Abschlussfeiern für Haupt- und Realschülerinnen/-schüler
  • Zusammenarbeit mit den Partnern der Schule, z.B. BFZ-Lehrkräfte, Jugendhilfe in der Schule, Pädagogische Mittagsbetreuung
  • Weiterentwicklung der auf die Stufen 9 und 10 bezogene Konzepte von zeitgemäßem Unterricht im Zusammenwirken mit der pädagogischen Leitung, der jeweiligen Fach-bereichsleitung und den Fachsprecherinnen/-sprechern
  • Mitwirkung bei der Terminplanung
  • Netzwerkarbeit mit örtlichen/regionalen Kooperationspartnern, z. B. im Rahmen der Berufsorientierung [z. B. Agentur für Arbeit, Handwerkskammer, gjb (Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e.V.), berufliche Schulen]
  • Mitarbeit im schulischen Krisenteam
  • Vertretung der Schule in der Öffentlichkeit, z. B. Teilnahme an Informationsabenden, an Empfängen der Stadt und der Stadtteile etc.
  • Übernahme weiterer Aufgaben gem. Geschäftsverteilungsplan und in Absprache mit den Mitgliedern der Schulleitung (z.B. Informationsabende an den Grundschulen zum Übergang auf die weiterführenden Schulen)

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff). Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt: - Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien
  • mehrjährige erfolgreiche Unterrichtstätigkeit, in verschiedenen Schulformen und Jahrgangsstufen
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
  • umfassende Kenntnisse der zentralen pädagogischen, organisatorischen und schul-rechtlichen Regelungen
  • Erfahrungen als Klassenlehrer/in an einer Schule mit heterogenen Lerngruppen, möglichst an einer schulformbezogenen Gesamtschule
  • erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben
  • möglichst Erfahrung mit inklusiver Beschulung
  • sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere in Word, Excel, Outlook, Grundkenntnisse in der LUSD
  • ausgeprägte Organisationskompetenz
  • hohe fachliche Kompetenz
  • ausgeprägte Teamfähigkeit bei der Zusammenarbeit innerhalb der Schulleitung
- hohe Kommunikations- sowie Konfliktfähigkeit, um z.B. Beratungsgespräche und dienstliche Gespräche zu führen, aber auch problematische Gesprächssituationen bewältigen zu können
  • ausgeprägte interkulturelle Kompetenz und hohe Genderkompetenz
  • hohe Belastbarkeit und Flexibilität bei der Bewältigung gleichzeitig anfallender Aufgaben
- Planungs- und Organisationsfähigkeit auch unter großem zeitlichem Druck - Integrations- und Konfliktfähigkeit bei der Zusammenarbeit mit den verschiedenen In-teressengruppen der Schulgemeinde
  • hohe Motivationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit dem Kollegium bei gleichzeitiger Rollenklarheit im Leitungshandeln
  • Fähigkeit, die Schule nach außen kompetent zu vertreten

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch. Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte. Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt. Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
  • Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Funktionsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend. Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

  • Company Name : Otto-Hahn-Schule
  • Open Position : Oberstudienrätin/Oberstudienrat bzw. Rektorin/Rektor an einer Gesamtschule zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben | Otto-Hahn-Schule
  • Location Job : Rhein-Main-Gebiet
  • Country Job : DE

How to Submit an Application:

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